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Fischerschein



Antrag des Fischereischeines

Der Fischereischein wird von der für den Hauptwohnsitz zuständige Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Baden-Württemberg. Er wird grundsätzlich als Jugendfischereischein und als Lebensfischereischein ausgestellt. Der Lebensfischereischein ist jedoch nur gültig, wenn die Fischereiabgabe entrichtet wurde. Diese beträgt pro Kalenderjahr 6 Euro und kann entweder für ein, fünf oder 10 Jahre im Voraus entrichtet werden. Für den Jugendfischereischein wird keine jährliche Abgabe erhoben.

Erforderliche Unterlagen:

* Prüfungszeugnis/Sachkundenachweis
* Personalausweis/Reisepass
* Passfoto


Gebühren:
24,00 Euro (erstmalige Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit einschl. Verwaltungsaufwand für die erstmalige Erhebung der Fischereiabgabe)
24,00 Euro (Ausstellung eines Jugendfischereischeines)
12,00 Euro (Verlängerung eines Jugendfischereischeines)
24,00 Euro (Ausstellung eines Ersatzfischereischeines)
05,00 Euro Separate Erhebung der Fischereiabgabe einschl. Eintrag im Fischereischein
06,00 Euro Fischereiabgabe pro Jahr für den Lebensfischereischein

* Angaben ohne Gewähr






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Letzte Änderung am Montag, 30. Januar 2012, by Sylvia Matzke.

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