Vorbereitungskurs für den Angelschein
Seit vielen Jahren können künftige Angler, die den Fischereischein erwerben wollen, bei uns den "Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung" besuchen.
Die Staatliche Fischereiprüfung in Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.
Pflichtvorbereitungslehrgang
Wer die Prüfung ablegen will, hat an dem vom Ministerium anerkannten Lehrgang des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V. zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen.
Die Lehrgangsteilnahme muß sich auf alle Prüfgebiete erstrecken und mindestens 30 Stunden dauern.
Im einzelnen werden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan in Wort und Bild, von speziell geschulten Ausbildern des Landesfischereiverbandes Baden e.V. behandelt.
Rahmenlehrplan für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung
- Allgemeine Fischkunde mind. 4 Std.
Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersciht, Anatomie und Physiologie der Fische
- Spezielle Fischkunde mind. 4 Std.
Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandsituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln
- Gewässerökologie und Fischhege mind. 8 Std.
Wasser - Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen - Bioindikatoren, Wasserpflanzen., Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten
- Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung mind. 3 Std.
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch mind. 4 Std.
Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten mind. 2 Std.
- Gesetzeskunde mind. 5 Std.
Für die Fischerrei wichtige gesetzliche Grundlagen
Mindestpflichtstunden insgesamt 30 Std.
Am Ende des Vorbereitungslehrganges erhalten Sie einen Teilnahmenachweis.
Diesen benötigen Sie für die Fischerprüfung.
Für den Ablauf des Lehrgangs mit anschließender Fischerprüfung gelten nachstehende Richtlinien:
- Die Schulungsgebühr muß am ersten Schulungstag entrichtet werden
(Verrechnungsschecks werden nicht angenommen)
- Sämtliche Schulungen müssen besucht werden.
Es muß je Teilnehmer ein Stundennachweis - 30 Std. - über die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang geführt werden.
Bewerber, die diesen Nachweis bei Prüfungsbeginn nicht vorlegen können, werden von der Prüfungsbehörde (Landratsamt ) zurückgewiesen.
- Der Teilnehmer muß bis zur Fischerprüfung das 10. Lebensjahr vollendet haben.
Vom 10. - 18. Lebensjahr muß die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
- Scheidet ein Teilnehmer während den ersten zwei Schulungstagen aus, so wird ihm die Hälfte der Gebühren erstattet, bei späterem Fernbleiben wird die Schulungsgebühr nicht mehr zurückerstattet.
- Während des gesamten Ablaufes der Schulungs- und Prüfungstage übernimmt derLandesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., der Landesfischereiverband Baden e.V., die Fischer-/Angelvereine sowie die Schulungsleiter keine Haftung für Personen und Sachschäden irgendwelcher Art
- Es wird darauf hingewiesen, daß die Staatliche Fischereiprüfung ausschließlich in deutscher Amtssprache durchgeführt wird.
Das Verstehen der deutschen Sprache ist daher unbedingt erforderlich.
Gebühren
- Schulungsgebühr: je Teilnehmer 115 ,-€
weitere Familienangehörige und Jugendliche 90 ,-€
- Prüfungsgebühr: Die Prüfungsgebühr wird in den Vorbereitungskursen
bekannt gegeben.
* Hinzu kommen Kosten für die Lehrgangsunterlagen, falls erwünscht.
Durchführung der Fischerprüfung
- Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung (Multipe Choice) und dauert 2 Stunden.
Es sind 60 Fragen zu benatworten - jeweils 12 aus jedem Sachgebiet
Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat,
wobei mindestens die Hälfte der Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet sein müssen.
Bei Fragen:
Landesfischereiverband Baden e.V.
Bernhardstraße 8
D - 79098 Freiburg
Telefon 0761 / 23224 (08 bis 12 Uhr)
Fax 0761 / 37527
e-mail: lfvbaden@aol.com
Webseite:www.lfvbaden.de
Angaben ohne Gewähr.
__________________________________________________________________
Letzte Änderung am Montag, 30. Januar 2012, by Sylvia Matzke.