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Satzung
Der Angelverein Ichenheim ist einer der ältesten Angelvereine in Südbaden.
Mit ca. 320 Mitgliedern zählen wir zu den grössten Vereinen in Neuried.
Wir sind Mitglied der Hegegemeinschaft Oberrhein-Mitte.
Unser Verein ist ein Zusammenschluß von Angelfischern, die es sich zum Ziel gesetzt haben, das waidgerechte Angelfischen auszuüben und die Natur zu schützen. Diese Ziele sind in unserer Satzung festgesetzt.
Unsere gesetzten Ziele wollen wir erreichen durch:
- Die Hege, Pflege und Erhaltung eines artgerechten und gesunden Fischbestandes in den Vereinsgewässern
- Die Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf das Biotop „Gewässer“, also auf alle im und am Gewässer
lebenden Tiere und Pflanzen, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes
und des natürlichen Wasserlaufes. Unsere Gewässer, alle in Staats- und Gemeindebesitz, wollen wir der Allgemeinheit erhalten.
- Die Beratung der Mitglieder in allen der Angelfischerei und dem Naturschutz zusammenhängenden Fragen, sowie deren Fortbildung durch Vorträge
- Durch die Förderung der Vereinsjugend
- Unser Verein setzt sich für die Gesunderhaltung der Gewässer und damit für die Erhaltung der Volksgesundheit ein.
- Wir unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und natürlicher Wasserläufe und ähnliche Bestrebungen.
Unserer Ziele könne wir aber nur dann erreichen, wenn alle an einem Strang ziehen und die Natur im Auge behalten. Den nur eine gesunde Natur ermöglicht einen gesunden Fischbestand und die Freude am Angeln.
Deshalb auch unsere Bitte an Sie, sollten Sie erleben wie, z.B unserer Vereinsgewässer als Müllkippe benutzt werden, oder unerlaubt Fischfang betrieben wird, melden Sie dies bitte umgehend an unsere Vorstandschaft.
Scheuen sie sich auch nicht, Angler an unseren Vereinsgewässern die sie nicht kennen, nach ihrer Angelerlaubnis zu fragen..
Arbeitsdienste
Um die anfallende Arbeit rund um unsere Flüsse und Seen, um unser Vereinsheim und die Durchführung unseres Anglerfestes bewältigen zu können, haben wir in unserer Satzung vereinbart, daß jedes aktive Mitglied freiwillig bei unseren Arbeitseinsätzen tätig sein kann. Bei Arbeitseinsätzen, die durch freiwillige Helfer nicht getätigt werden könne, ist jedes Mitglied zur Mithilfe verpflichtet. Bei nicht Erscheinen ist ein finanzieller Ersatz durch das betreffende Mitglied zu entrichten. Über die Höhe entscheidet die jeweilige Vorstandschaft.
Bisher mußten wir diese Regelung nicht anwenden, es hat nie an freiwilligen Helfern gemangelt.
Angelfest
Einmal im Jahr Veranstalten wir ein Angelfest.
Als Termin haben wir seit langem das erste Wochenende im August festgelegt.
Für dieses Ereignis wird beim Anglerheim ein Festzelt aufgestellt.
Die Bewirtungszeiten beginnen Samstags um 15:00 Uhr und Sonntags ab 10:30 Uhr.
Unsere Küche bietet einige Fischspezialitäten wie Räucherforelle, sauer eingelegter Fisch,
gebackene Forellen, Felchen, Barsche und Buttfilet.
Für die Besucher, die keinen Fisch essen wollen, gibt es belegte Brötchen, Pommes und Wurstsalat.
Bier vom Faß und Wein sowie die üblichen Erfrischungsgetränke, runden unser Angebot ab.
Jedes Jahr September sind wir auch mit unserer Anglerklause auf dem Ichenheimer Straßenfest vertreten.
Auch dort werden unsere bekannten Fischspezialitäten angeboten.
Mitgliedschaft
Interessierte Angler, oder die, die es werden wollen, können einen schriftlichen Aufnahmeantrag für
die Mitgliedschaft stellen.
Voraussetzungen dafür sind:
- das 10. Lebensjahr muss vollendet sein.
- der 1.Wohnsitz muss in Ichenheim sein.
- Aktives Mitglied kann nur werden, wer denSachkundenachweis vorweisen kann und einen gültigen Jahresfischereischein besitzt.
Über die Mitgliedschaft außerhalb unseres Einzugsgebiet entscheidet die Vorstandschaft.
Mitglieder vor Vollendung des 16 Lebensjahres gehören der Jugendgruppe des Vereins an.
Auch eine passive Mitgliedschaft ist möglich.
Sie wollen bei uns Mitglied werden ?
Dann schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail oder sprechen Sie uns direkt an unter der Tel. Nr. 07807/3220
Der erste Jahresbeitrag zuzüglich Aufnahmegebühr ist bei der Anmeldung in bar zu entrichten.
Nach der Aufnahme in den Verein erhalten Sie den Erlaubnisschein (mit Richtlinien) und die Satzung des Anglervereins Ichenheim.
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Letzte Änderung am Montag, 30. Januar 2012, by Sylvia Matzke.
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