Gesetzliche Grundlagen




Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will, muß einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.








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Letzte Änderung am Montag, 30. Januar 2012, by Sylvia Matzke.


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